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Was kosten Hörsysteme?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die sogenannte Grundversorgung mit Hörsystemen. Sie bezuschussen ein Hörsystem für ein Ohr mit einem Festbetrag von 421,28 Euro. Sind beide Ohren betroffen, beläuft sich dieser Betrag auf 758,30 Euro. Jeder Hörakustiker bietet auch Hörsysteme ohne privaten Eigenanteil an. Wer sich für hochwertigere Hörsysteme entscheidet, zahlt den Differenzbetrag zwischen Festbetrag und dem Verkaufspreis.