Ihr Weg zum Akustiker
Wege zum besseren Hören
Wer folgende Anzeichen bei sich oder Angehörigen feststellt, sollte einen HNO-Arzt oder einen Hörakustiker aufsuchen.
- Ich habe das Gefühl, dass viele Leute undeutlich sprechen.
- Ich muss bei Gesprächen öfter nachfragen.
- Freunde beschreiben ein Hörerlebnis, das ich anders oder gar nicht wahrgenommen habe.
- Im Theater, Kino und anderen Unterhaltungssituationen verstehe ich schwer.
- Ich muss die Lautstärke an Radio und Fernsehapparat höher stellen, als meine Angehörigen.
Treffen mehrere dieser Anzeichen zu, sollte das Hörvermögen überprüft werden. Es kann sein, dass man nur deshalb schlecht oder dumpf hört, weil der Gehörgang durch einen Ceruminalpfropfen, eine Ansammlung von Ohrschmalz, verstopft ist. Den kann der Arzt entfernen. In den meisten Fällen aber liegt eine bleibende Schädigung des Innenohres (Hörschäden) vor. Solche Hörminderungen können mit Hörsystemen weitgehend ausgeglichen werden. Wie mit einem gesunden Gehör kann man damit nicht hören, doch die Kommunikationsfähigkeit verbessert sich deutlich und damit auch die Lebensqualität. Diese positive Erfahrung machen viele Menschen. Zudem wurde sie in unterschiedlichen Studien belegt. Je früher Hörsysteme getragen werden, desto schneller gewöhnt man sich an das neue Hören und die Handhabung.
Hörsysteme
Wenn das geschädigte Gehör nicht mehr geheilt werden kann, sollte man es mit Hörsystemen unterstützen und so die Hörstörung ausgleichen. Die enorme Leistungsfähigkeit eines gesunden Gehörs kann damit nicht vollständig ersetzt werden. Doch die Hör- und Kommunikationsmöglichkeiten verbessern sich deutlich. Verloren geglaubte Hörerlebnisse wie Vogelgezwitscher sind dann wieder möglich. Das Leben wird voller und reicher.
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| Für leichte bis mittelschwere Hörverluste eignen sich die modernen Hinter-dem-Ohr-Geräte |
Moderne Hörsysteme ermöglichen Hörerlebnisse, von denen man vor zehn Jahren kaum zu träumen wagte. Mit großem Einsatz wurde und wird an der Aufgabe gearbeitet, das Sprachverstehen zu verbessern, vor allem auch bei Störlärm. Darüber hinaus konnte das Wahrnehmen von Warnsignalen und Umweltgeräuschen verbessert werden.
Jedes Hörsystem enthält Mikrofon, Verstärker und Hörer. Vom Mikrofon werden die Schwingungen umgewandelt und über den Hörer (Lautsprecher) als verstärktes akustisches Signal wieder abgegeben. Im Zeitalter der Miniaturisierung können auch extreme Verstärkungsleistungen von den kleinen Hinter-dem-Ohr-Geräten erbracht werden.
Alle Hörsysteme werden direkt am Kopf getragen. Es gibt jedoch verschiedene Bauformen wie Hinter-dem-Ohr-Geräte, Im-Ohr-Geräte und Hörbrillen.
Versorgung
Beim Hörakustiker macht man einen kostenlosen Hörtest. Eventuell zeigt sich, dass einige Frequenzen, z. B. die hohen Töne, nicht mehr gut gehört werden. Nach der kostenlosen Beratung durch den Hörakustiker sollte der Hals-Nasen-Ohren-Arzt aufgesucht werden. Dieser wird durch eingehende Untersuchungen feststellen, welcher Art die Hörschädigung ist. Wenn eine Hörminderung vorliegt, eine medikamentöse oder operative Behandlung jedoch nicht erforderlich oder sinnvoll ist, verordnet der HNO-Arzt Hörsysteme. Sind beide Ohren betroffen, so werden zwei Geräte verordnet.
Diese Verordnung wird dem Hörakustiker vorgelegt. Im Gespräch wird dann genau geklärt, wann welche Hörprobleme auftreten und welche Hör-Situationen besonders wichtig sind. Der Hörakustiker überprüft das Gehör und ermittelt die akustischen Kenndaten. Schließlich benötigt der Hörakustiker auch noch einen genauen Abdruck der Ohren, um individuell passende Hörsysteme oder Ohrpassstücke anzufertigen. Dafür wird ein weiches Material in den Gehörgang und die Ohrmuschel gefüllt. Nach einigen Minuten härtet es aus und wird vorsichtig aus dem Ohr entfernt. Der so gewonnene Ohrabdruck dient als Grundform für die Otoplastik, das Ohrpassstück, das dann beim nächsten Termin zur Anprobe vorliegen wird. Einige moderne Hörsystem-Modelle verzichten auf individuelle Otoplastiken, hier kommen weitgehend offene Ohrpassstücke zum Einsatz.
Auf der Basis aller Informationen wählt der Hörakustiker aus seinem Sortiment unterschiedliche Modelle aus, die geeignet sind, das individuelle Hörproblem zu lösen. Diese Hörsysteme sollen zudem auch die persönlichen Anforderungen an Tragekomfort und Ästhetik erfüllen. Die Vorzüge und Eigenschaften der unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten erläutert der Hörakustiker.
Es folgt die vergleichende Anpassung. Die Hörsysteme werden mit dem Computer und per Hand so eingestellt, dass das Hördefizit möglichst gut ausgeglichen wird. Dabei ist auch das subjektive Hörempfinden wichtig. Gemeinsam werden die besten Einstellungen der Geräte herausgearbeitet. Die Handhabung der Hörgeräte, das Einsetzen und Herausnehmen wird geübt.
Die ersten Tage mit den neuen Hörsystemen sind aufregend: Man erlebt Hörsituationen, die längst verloren geglaubt waren, wie beispielsweise Vogelgezwitscher. Mit diesen neuen Hörerfahrungen kann - gemeinsam mit dem Hörakustiker - die Feineinstellung und Feinanpassung beginnen. Stufenweise können die Hörsysteme an das veränderte Hörempfinden angepasst werden. Oft ist auch ein Hörtraining sinnvoll. Dies empfiehlt sich unbedingt, wenn durch jahrelange Hörminderung das richtige Hören "verlernt" wurde.
Schließlich überprüft der Hals-Nasen-Ohren-Arzt erneut das Hörvermögen, diesmal mit den Hörsystemen. Entsprechen die angepassten Hörsysteme den Anforderungen, beteiligt sich die Krankenkasse mit einem Festbetrag an den Kosten.
Wer bezahlt was?
Hörsysteme zählen zur "medizinischen Versorgung". Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Anpassung eines Hörsystems bezuschussen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine so genannte Grundversorgung mit Hörsystemen. Seit 1. Januar 2005 gelten dafür bundeseinheitliche Festbeträge. Demnach erstatten die gesetzlichen Kassen pro Hörsystem 421 Euro. Da normalerweise beide Ohren betroffen sind, werden auch zwei Hörsysteme verordnet. Das zweite Gerät bezuschussen die Kassen mit 337,02 Euro, so dass insgesamt 758,30 Euro gezahlt werden.
Wer sich für ein Hörsystem entscheidet, das preislich über dem Festbetrag liegt, zahlt die Differenz aus eigener Tasche zu. Die Preise für Hörsysteme bewegen sich zwischen 400 und 2.500 Euro. Das bedeutet jedoch nicht, dass besseres Hören zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden ist. Der Hörakustiker hält auch eine Vielzahl von Hörsystemen bereit, die preislich dem Krankenkassenanteil entsprechen.
Beim Hörakustiker testet man unterschiedliche Modelle, die jeweils so programmiert werden, dass sie den individuellen Hörverlust in etwa ausgleichen. Bei der Wahl kommt es auf ganz persönliche Einschätzungen an: Welche technischen Möglichkeiten sind wichtig, welcher Klang gefällt am besten und welches Design wird gewünscht? Nach der Entscheidung für ein bestimmtes Modell, beginnt die Feinanpassung. Dabei werden die Geräte Schritt für Schritt exakt an das jeweilige Hörvermögen angepasst. Denn nur, wenn Hörsysteme genau angepasst werden, können sie den optimalen Nutzen bringen. Anschließend überprüft der HNO-Arzt, ob der Patient nun besser hören kann (nach den Kriterien der Hilfsmittelrichtlinien). Danach beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten.
Gesetzliche Zuzahlung
Für jedes neue Hörsystem müssen zehn Euro Gebühr gezahlt werden. Hörakustiker sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese gesetzliche Zuzahlung einzuziehen und mit dem Festbetrag der Krankenkasse zu verrechnen. Auch die Ohrpass-Stücke (Otoplastiken) sind in dieser Zuzahlung enthalten.
Inzwischen verzichten einige Krankenkassen auf die fünf Euro für die Otoplastik und in manchen Regionen werden für zwei Hörgeräte anstelle von 20 nur 10 Euro eingezogen. Kinder und Jugendliche (bis zu 18 Jahren) sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Auch bei Reparaturen oder Schlaucherneuerungen und wenn eine Bescheinung über die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen vorliegt, muss keine Zuzahlung geleistet werden.
Gewährleistung und Wartung
Mit dem Kauf von Hörsystemen ist sowohl bei der Grundversorgung als auch bei höherwertigen Systemen eine 24-monatige Gewährleistung verbunden. Das bedeutet: Sollte Ihr Hörsystem einen Mangel aufweisen, der auf die Herstellung oder die Anpassung zurückzuführen ist, wird dieser kostenlos beseitigt. In den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum werden Gewährleistungsanprüche in der Regel problemlos anerkannt. In den folgenden Monaten bis zum Ende der Gewährleistungsfrist muss erst geklärt werden, ob tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. In der Regel kommt jedoch die Krankenkasse für die Reparaturkosten auf. Nicht unter den Gewährleistungsanspruch fallen z. B. Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Hörgerätes verursacht wurden.
Die Funktionsprüfung oder Nachjustierung Ihres Hörsystems gilt als Serviceleistung und wird von jedem Hörakustiker kostenlos ausgeführt - und zwar bis zu sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Anpassung.

