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Neue Gesetzgebung regelt Versandhandel mit Hörsystemen
01.04.2009 // Seit 1. April 2009 ist es Hörakustikern in Deutschland per Gesetz untersagt, HNO-Ärzte gegen Bezahlung an der Versorgung ihrer Kunden finanziell zu beteiligen. Laut Paragraph 128 des Sozialgesetzbuches ist es nicht länger zulässig, dass Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen an Vertragsärzte ergehen, wenn diese ihre Patienten zur Versorgung mit Hörsystemen an bestimmte Hörakustiker verweisen. Das Forum Gutes Hören (FGH) befürwortet diese Gesetzesnovelle: „Bei der Beratung und medizinischen Betreuung von Menschen mit Hörminderungen sollten das Wohl des Patienten und die bestmögliche Versorgung mit Hörsystemen im Vordergrund stehen. Die vorliegende Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Christina Beste, Geschäftsführerin des FGH.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) aus Mainz begrüßt diese Regelung in einer Stellungnahme: „Der Gesetzgeber ist mit dieser Regelung den richtigen Schritt gegangen. Allerdings sollte in Zukunft nicht nur der Geber bestraft werden, sondern insbesondere auch der Nehmer einer unzulässigen Zahlung“, so Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. „Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkasse sollen über die Verordnung von Hilfsmitteln, zu denen Hörgeräte zählen, grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen finanziellen Interessen entscheiden. Sie sollen nicht von der Ausstellung einer Verordnung oder der Steuerung von Versicherten zu bestimmten Leistungserbringern profitieren können“, so Baschab weiter.
Quelle: Presseinformation der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker vom 8. Januar 2009.
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