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Krankenkassen zahlen für Hörsysteme
28.03.2008 // Auch in 2008 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bundeseinheitliche Festbeträge für Hörsysteme. Voraussetzung ist, dass ein Facharzt – in der Regel ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt – die Hörsysteme verordnet hat. Für ein Gerät erhält der Patient demnach weiterhin 421,28 Euro von seiner Kasse. Benötigt man zwei Hörsysteme für die Versorgung beider Ohren, werden insgesamt 758,30 Euro erstattet.
Jährlich werden in Deutschland etwa 700.000 Hörgeräte verordnet und angepasst. Mehr als 90 Prozent davon sind digitale Hörsysteme, die über ausgefeilte Technologien für bestes Sprachverstehen und effiziente Lärmfilter verfügen. Die übliche Preisspanne liegt zwischen 400 Euro für digitale Basisgeräte und 2.500 Euro für Hörsysteme mir modernster Spitzentechnologie.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Hinter-dem-Ohr-Geräten (HdO) und Im-Ohr-Geräten (IO). HdO-Geräte werden hinter der Ohrmuschel getragen, wobei ein feiner Schallschlauch die verstärkten akustischen Signale zum Gehörgang leitet. IO-Geräte werden direkt im Gehörgang platziert. Beide Gerätetypen sind so klein, dass sie kaum sichtbar sind.
Welches Gerät individuell am besten geeignet ist, lässt sich nur durch die kompetente Beratung im Fachgeschäft für Hörakustik herausfinden. Im Rahmen der so genannten vergleichenden Anpassung bietet jedes Fachgeschäft verschiedene Geräte zur Auswahl an.
In Deutschland leben 15 bis 20 Millionen Menschen mit Hörproblemen. Aufgrund der zunehmenden Lärmbelastung in unserer Umwelt nehmen Hörschäden gerade bei jüngeren Menschen stetig zu. Experten empfehlen daher, das Gehör regelmäßig überprüfen zu lassen. Möglich ist dies beim HNO-Arzt oder auch im Fachgeschäft für Hörakustik, wo man jederzeit einen kostenlosen und unverbindlichen Hörtest machen kann. In Deutschland gibt es mehr als 3.500 Fachgeschäfte für Hörakustik.
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